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Rechtliches

Cannabis in Mönchengladbach: Was ist erlaubt?

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Es gilt bundesweit, also auch in Mönchengladbach. Hier findest du einen sachlichen Überblick über die wichtigsten Regeln für Erwachsene. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer darf Cannabis besitzen?

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Cannabis besitzen. Für Kinder und Jugendliche bleibt der Besitz verboten. Im Grass House Social Club e. V. ist die Mitgliedschaft erst ab 21 Jahren möglich.

Wie viel ist erlaubt?

  • In der Öffentlichkeit: bis zu 25 g Cannabis
  • Zu Hause: bis zu 50 g getrocknetes Cannabis am Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt
  • Eigenanbau: bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person am Wohnsitz

Cannabis aus dem Eigenanbau oder aus dem Verein darf nicht an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden. Zu Hause muss Cannabis vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten geschützt aufbewahrt werden.

Wo darf nicht konsumiert werden?

Der Konsum ist unter anderem verboten:

  • in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren
  • in Sichtweite (bis 100 m vom Eingang) von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • in und in Sichtweite von Anbauvereinigungen – also auch nicht an unserer Abgabestelle

Hinzu kommen Regeln aus dem Nichtraucherschutz, z. B. in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. Verstöße kontrolliert in Mönchengladbach der Kommunale Ordnungsdienst; sie können mit Bußgeldern geahndet werden.

Cannabis und Straßenverkehr

Für das Fahren unter Cannabiseinfluss gilt ein Grenzwert von 3,5 ng THC pro ml Blutserum. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer, ebenso bei Mischkonsum mit Alkohol. Der Abbau von THC ist individuell sehr unterschiedlich – wer konsumiert hat, sollte nicht fahren.

Legaler Bezug: Eigenanbau oder Anbauvereinigung

Cannabis darf in Deutschland nicht verkauft werden. Erwachsene können es legal nur selbst anbauen oder als Mitglied einer Anbauvereinigung beziehen. Mitglieder dürfen höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Monat erhalten und nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein.

Wie die Mitgliedschaft im Grass House Social Club e. V. funktioniert, erfährst du auf der Seite „Mitglied werden“.Mitglied werden →