Wer darf Cannabis besitzen?
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Cannabis besitzen. Für Kinder und Jugendliche bleibt der Besitz verboten. Im Grass House Social Club e. V. ist die Mitgliedschaft erst ab 21 Jahren möglich.
Rechtliches
Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Es gilt bundesweit, also auch in Mönchengladbach. Hier findest du einen sachlichen Überblick über die wichtigsten Regeln für Erwachsene. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Cannabis besitzen. Für Kinder und Jugendliche bleibt der Besitz verboten. Im Grass House Social Club e. V. ist die Mitgliedschaft erst ab 21 Jahren möglich.
Cannabis aus dem Eigenanbau oder aus dem Verein darf nicht an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden. Zu Hause muss Cannabis vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten geschützt aufbewahrt werden.
Der Konsum ist unter anderem verboten:
Hinzu kommen Regeln aus dem Nichtraucherschutz, z. B. in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. Verstöße kontrolliert in Mönchengladbach der Kommunale Ordnungsdienst; sie können mit Bußgeldern geahndet werden.
Für das Fahren unter Cannabiseinfluss gilt ein Grenzwert von 3,5 ng THC pro ml Blutserum. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer, ebenso bei Mischkonsum mit Alkohol. Der Abbau von THC ist individuell sehr unterschiedlich – wer konsumiert hat, sollte nicht fahren.
Cannabis darf in Deutschland nicht verkauft werden. Erwachsene können es legal nur selbst anbauen oder als Mitglied einer Anbauvereinigung beziehen. Mitglieder dürfen höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Monat erhalten und nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein.