Grass House Social Club e. V. Logo

Verein

Ein Verein von Mitgliedern, für Mitglieder

Der Grass House Social Club e. V. ist ein eingetragener, nicht gewinnorientierter Verein (Amtsgericht Krefeld, VR 5045) und eine Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Zweck des Vereins ist der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe an die eigenen Mitglieder.

Erlaubnis

Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nur mit behördlicher Erlaubnis anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben. Für den Grass House Social Club e. V. hat die Bezirksregierung Düsseldorf am 04.06.2025 die Erlaubnis nach § 11 KCanG erteilt – gut ein Jahr nach der Vereinsgründung im Frühjahr 2024.

Im Erlaubnisverfahren prüft die Behörde unter anderem die Zuverlässigkeit des Vorstands, die Sicherung der Anbau- und Abgabeflächen sowie das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Nach § 16 KCanG darf der Verein höchstens 500 Mitglieder haben.

Vorstand

Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und ist gegenüber der Erlaubnisbehörde dafür verantwortlich, dass Anbau, Lagerung und Weitergabe den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Deshalb verlangt das KCanG, dass die vertretungsberechtigten Personen zuverlässig sind.

Vorstand des Grass House Social Club e. V. ist Jürgen Kirmis. Er ist zugleich Präventionsbeauftragter des Vereins.

Satzung

Die Satzung ist die Grundlage des Vereinslebens. Sie regelt unter anderem den Zweck des Vereins, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Mitgliederversammlung.

Für Anbauvereinigungen schreibt das KCanG zusätzlich bestimmte Inhalte vor – etwa eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten.

Satzung (PDF) (folgt)
Antworten auf häufige Fragen zu Mitgliedschaft, Abgabe und Kosten findest du im FAQ-Bereich.Zum FAQ-Bereich →