Erlaubnis
Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nur mit behördlicher Erlaubnis anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben. Für den Grass House Social Club e. V. hat die Bezirksregierung Düsseldorf am 04.06.2025 die Erlaubnis nach § 11 KCanG erteilt – gut ein Jahr nach der Vereinsgründung im Frühjahr 2024.
Im Erlaubnisverfahren prüft die Behörde unter anderem die Zuverlässigkeit des Vorstands, die Sicherung der Anbau- und Abgabeflächen sowie das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Nach § 16 KCanG darf der Verein höchstens 500 Mitglieder haben.
