Gemeinschaftlicher Eigenanbau nach dem KCanG
Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nur mit behördlicher Erlaubnis anbauen. Unsere Erlaubnis nach § 11 KCanG hat die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt. Angebaut wird ausschließlich in unseren eigenen, gesicherten Räumen, und das geerntete Cannabis wird nur an Mitglieder weitergegeben – nicht an Dritte und nicht gewinnorientiert.
Die Mitglieder sind aktiv am Anbau beteiligt. Die Arbeit im Anbaubereich übernimmt derzeit ein geschultes Kernteam; weitere Mitglieder können schrittweise und nach Einweisung mitarbeiten.
